Einsetzung von Ausschüssen (G-SIG: 13010012)
Einsetzung von 22 ständigen Ausschüssen gem. § 54 in Verbindung mit § 57 Abs. 1 GeschOBT; Beschränkung des Zutrittsrechts gem. § 69 Abs. 2 GeschOBT für flg. Ausschüsse: Auswärtiger Ausschuß, Verteidigungsausschuß und für den Innenausschuß in Angelegenheiten der inneren Sicherheit