Einsetzung von Ausschüssen (G-SIG: 11000089)
Einsetzung von 21 ständigen Ausschüssen gem. § 54 in Verbindung mit § 57 Abs.1 GeschOBT; Festlegung der Mitgliederzahl; Beschränkung des Zutrittsrechts gem. § 69 Abs.2 GeschOBT für flg. Ausschüsse: Auswärtigen Ausschuß, Verteidigungsausschuß, Ausschuß für innerdeutsche Beziehungen und für den Innenausschuß in Angelegenheiten der inneren Sicherheit