Einsetzung eines Vorläufigkeitsvermerks im Sinne von § 165 der Abgabenordnung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie steht die Bundesregierung, unter Angabe der dazu ergangenen internen Bestimmungen und Verwaltungsanweisungen, der u. a. von mir erhobenen Forderung gegenüber, im Hinblick auf die zahlreichen anhängigen Verfahren zur Doppelbesteuerung der gesetzlichen Renten nach § 10 i. V. m. § 22 des Einkommensteuergesetzes einen Vorläufigkeitsvermerk im Sinne von § 165 der Abgabenordnung einzusetzen, damit sich diesbezüglich sowohl der Fiskus als auch die von der Doppelbesteuerung betroffenen Rentnerinnen und Rentner auf die belastenden Folgen einstellen können, und wie viele Rentner mussten in diesem Zusammenhang infolge der Anpassungen der Rentenwerte zum 1. Juli eines Jahres jeweils jährlich seit Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes 2005 bis heute zusätzlich eine Steuererklärung abgeben, bzw. wie viele Steuerpflichtige mit Rentenbezug wurden zusätzlich einkommensteuerlich belastet?