Einsetzung eines Untersuchungsausschusses (G-SIG: 14002647)
Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gem. Art. 44 GG: Untersuchung von verbraucherschädigenden verbundenen Kredit- und Immobilienkaufverträgen in den Jahren 1990 bis 2002; Ermittlung der Schadensumstände und des Schadensumfangs, Erörterung eines wirksameren Verbraucherschutzes, Anwendung der Regeln des Untersuchungsausschussgesetzes