Einsetzung eines Untersuchungsausschusses (G-SIG: 11001469)
Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gem. Art. 44 GG: Überprüfung der Aufsicht der Bundesregierung über die Atomindustrie und ihres Entsorgungskonzepts, Gefahren durch Transporte radioaktiver Stoffe, Kenntnis der Bundesregierung von Gesetzesverstößen seitens der Hanauer Nuklearbetriebe, Einflußnahme der Betreiber auf politisch verantwortliche Behörden, Möglichkeit einer lückenlosen Kontrolle des Verkehrs mit radioaktiven Stoffen, Verflechtungen mit dem Ausland, Kontrolle durch EURATOM und IAEO, Folgerungen aus dem Untersuchungsergebnis für eine Stillegung kerntechnischer Anlagen und laufende Genehmigungsverfahren