Einsetzung eines Hauptausschusses, eines Petitionsausschusses sowie eines Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung
Einsetzung von Petitionsausschuss und Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung mit vorläufiger Sitzverteilung sowie übergangsweise Einsetzung eines sog. Hauptausschusses mit 47 Mitgliedern, Vorsitz jeweils durch Bundestagspräsidenten oder Bundestagsvizepräsidenten; Hauptausschuss: Zuständigkeit durch Plenumsüberweisung sowie in Funktion als Ausschuss in EU-Angelegenheiten, als Auswärtiger Ausschuss, als Verteidigungsausschuss und als Haushaltsausschuss, Zulässigkeit von Anhörungen unter Verzicht auf Selbstbefassungsrecht, Wegfall mit Konstituierung der übrigen ständigen Ausschüsse, Plenarüberweisung der unerledigten Vorlagen an die Fachausschüsse