Einsetzung eines EG-Ausschusses (G-SIG: 12010168)
Einsetzung eines EG-Ausschusses aus 31 Mitgliedern; Aufgaben: Änderung der Verträge der EG, institutionelle Angelegenheiten der EG, Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament und den nationalen Parlamenten der EG, Beratung von EG-Vorlagen; Mitwirkungsrecht von neun deutschen Mitgliedern und Beobachtern des Europäischen Parlaments