Einsetzung eines Ausschusses für kommunale Angelegenheiten
Einrichtung des Ausschusses mit 37 Mitgliedern (Beratung aller Anträge, Gesetzentwürfe und Verordnungsentwürfe mit Berührung der Belange der Kommunen)
Einrichtung des Ausschusses mit 37 Mitgliedern (Beratung aller Anträge, Gesetzentwürfe und Verordnungsentwürfe mit Berührung der Belange der Kommunen)