Einsetzung eines Ausschusses für Kommunal- und Regionalpolitik
Einrichtung des Ausschusses mit 27 Mitgliedern (Beratung aller Anträge, Gesetzentwürfe und Verordnungsentwürfe mit Berührung der Belange der Kommunen)
Einrichtung des Ausschusses mit 27 Mitgliedern (Beratung aller Anträge, Gesetzentwürfe und Verordnungsentwürfe mit Berührung der Belange der Kommunen)