Einsetzung eines Ausschusses für Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung
Einrichtung des Ausschusses mit 18 Mitgliedern unter Übernahme der entsprechenden Zuständigkeiten aus dem Innenausschuss sowie dem Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit bei Umbenennung in Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (Zuständigkeitskonzentration wegen vorhandenen und zunehmenden Mangels an bezahlbarem Wohnraum)