Einsetzung einer Expertenkommission seit der Beschlussfassung des Fracking-Gesetzes im Jahr 2016
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Was hat die Bundesregierung seit der Beschlussfassung über das Fracking-Gesetzespaket im Jahre 2016 (www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2016/kw25-de-fracking/429014) bezüglich der Einsetzung der "unabhängigen Expertenkommission" gemäß § 13a Absatz 6 Satz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) unternommen, und wie sieht der detaillierte Zeitplan für die zukünftigen einzelnen Schritte bis zu deren Einsetzung aus?