Einsetzung einer Arbeitsgruppe des UN-Menschenrechtsrats zur Erarbeitung eines Abkommens zum Umgang mit schweren Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wird die Bundesregierung, nachdem im September 2013 80 Staaten – darunter Ecuador, Bolivien, Peru, Venezuela, Nicaragua, Kuba, Pakistan, Sri Lanka und Kirgistan sowie die gesamte afrikanische und arabische Gruppe – an den UN-Menschenrechtsrat appelliert hatten, verbindliche internationale Standards im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte zu entwickeln, und eine breite Masse an zivilgesellschaftlichen Organisationen dieses Anliegen unterstützt, im Juni 2014, wenn der UNMenschenrechtsrat über die Einsetzung einer Open-ended Working Group, die ein verbindliches Abkommen zum Umgang mit schweren Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmen erarbeiten soll, abstimmen wird, der Einsetzung einer solchen Gruppe zustimmen, und wenn nein, warum nicht?