Einsetzung des Vertrauensgremiums gemäß § 10a Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung
Einsetzung des Gremiums zur Genehmigung geheimzuhaltender Wirtschaftspläne und zur Entgegennahme entsprechender Kontrollberichte des BRH mit zehn Mitgliedern
Einsetzung des Gremiums zur Genehmigung geheimzuhaltender Wirtschaftspläne und zur Entgegennahme entsprechender Kontrollberichte des BRH mit zehn Mitgliedern