Einsetzung des Vertrauensgremiums gemäß § 10a Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung (G-SIG: 16010092)
Einsetzung eines aus neun Mitgliedern des Haushaltsausschusses bestehenden Gremiums zur Genehmigung der Wirtschaftspläne der Nachrichtendienste <p> </p>