Einsetzung des Vertrauensgremiums gemäß § 10a Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung (G-SIG: 13010132)
Einrichtung eines aus neun Mitgliedern des Haushaltsausschusses bestehenden Gremiums zur Genehmigung der Wirtschaftspläne der Nachrichtendienste
Einrichtung eines aus neun Mitgliedern des Haushaltsausschusses bestehenden Gremiums zur Genehmigung der Wirtschaftspläne der Nachrichtendienste