Einsetzung des Vertrauensgremiums gemäß § 10 a Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung (G-SIG: 12000073)
Einrichtung eines aus fünf Mitgliedern des Haushaltsausschusses bestehenden Gremiums zur Genehmigung der Wirtschaftspläne der Nachrichtendienste
Einrichtung eines aus fünf Mitgliedern des Haushaltsausschusses bestehenden Gremiums zur Genehmigung der Wirtschaftspläne der Nachrichtendienste