Einsetzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums gemäß Artikel 45d des Grundgesetzes
Einsetzung des Gremiums zur Kontrolle der nachrichtendienstlichen Tätigkeit des Bundes mit 13 Mitgliedern
Einsetzung des Gremiums zur Kontrolle der nachrichtendienstlichen Tätigkeit des Bundes mit 13 Mitgliedern