Einsetzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums gemäß Artikel 45d des Grundgesetzes
Einsetzung des Gremiums zur Kontrolle der nachrichtendienstlichen Tätigkeit des Bundes mit 9 Mitgliedern
Einsetzung des Gremiums zur Kontrolle der nachrichtendienstlichen Tätigkeit des Bundes mit 9 Mitgliedern