Einsetzung des 2. Untersuchungsausschusses der 20. Wahlperiode (Bekämpfung des Corona-Virus)
Einsetzung eines Untersuchungsausschusses mit 16 Mitgliedern: Untersuchung des Verhaltens der Bundesregierung und ihrer Geschäftsbereichsbehörden ab 01.08.2019, insbes. der Verhältnismäßigkeit und Fragwürdigkeit massiver Eingriffe in die Grundrechte der Bürger und das Wirtschaftsleben sowie der Lockdowns als geeignete, erforderliche und angemessene Maßnahmen, internationaler Vergleich, Vorbereitungsstand, Entscheidungsfindung und Konsequenzen aus den gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Folgen sowie Handlungsempfehlungen für zukünftige Pandemien; ordnungsgemäße Zulassungsverfahren für Corona-Impfstoffe, Probleme bei der Impfstoffbestellung, Beschaffung von Schutzmasken, Erforschung und Kauf von Medikamenten, Gefährdung der medizinischen und Pflegeversorgung durch die einrichtungsbezogene Impfpflicht, Maßnahmen gegen den Personalmangel im medizinischen und pflegerischen Bereich, v.a. Intensivpflege, gesundheitliche Folgen für Kinder und Jugendliche, deutsche Forschungsbeiträge, Datenlage und Studien u.a.; Würdigung der Leistungen von Untersuchungsausschüssen der Länder sowie Einbeziehung der Ergebnisse sowie der Erkenntnisse des Parlamentarischen Begleitgremiums der 19. WP