Einsetzung des 2. Untersuchungsausschusses der 20. Wahlperiode
Einsetzung eines Untersuchungsausschusses mit 12 Mitgliedern: Aufklärung schwerwiegender Fragen zum Agieren der Freien und Hansestadt Hamburg unter der Verantwortung des damaligen Ersten Bürgermeisters, späteren Bundesministers der Finanzen und jetzigen Bundeskanzlers Olaf Scholz in der Steueraffäre M.M.Warburg & CO Bank: Anwendung von Bundesrecht bei den Rückforderungen unberechtigter Kapitalertragsteuererstattungen aus Cum-Ex-Geschäften der Bank und in vergleichbaren Fällen im Zuständigkeitsbereich der Finanzverwaltung Hamburg seit 1. Januar 2011; Prüfungen und Entscheidungen durch zuständige Stellen in Hamburg und im Bund, politische Verantwortungsträger, verwaltungsinterne Abläufe, Informationsaustausch oder Abstimmungen mit dem Bund oder anderen Bundesländern, Versuche politischer Einflussnahme, Angaben durch Olaf Scholz, seine Anwälte und von ihm geführte Behörden<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Ablehnung der Vorlage in geänderter Fassung (Erweiterung des Untersuchungsauftrags betr. Kenntnisse, Schlussfolgerungen und Entscheidungen des BMF zum Vorgehen der Hamburger Behörden; Erforderlichkeit der Klärung der Fragestellungen durch den Bundestag im Rahmen der Zuständigkeitsverteilung zwischen Ländern und Bund bei Respektierung der Rechte der Landtage der Länder auf Aufklärung im eigenen Verantwortungsbereich)