Einsetzung der Parlamentarische Kontrollkommission (G-SIG: 10000079)
Einsetzung der Kommission, Besetzung mit 8 Mitgliedern; Mitglieder sind die mit Mehrheit gem. § 4 Abs.3 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes Gewählten