Einschränkung des Vorsorgeprinzips im EU-Mercosur-Assoziierungsabkommen durch die brasilianische Regierung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Aussage der brasilianischen Landwirtschaftsministerin Tereza Cristina da Costa Dias, der zufolge die brasilianische Regierung im EU-Mercosur-Assoziierungsabkommen durchgesetzt habe, dass die Anwendbarkeit des Vorsorgeprinzips eingeschränkt werde (www.topagrar.com/markt/news/zuckersektor-bei-mercosur-in-der-defensive-11589469.html), und stimmt diese Aussage nach Kenntnis der Bundesregierung mit dem Inhalt der Ende Juni 2019 getroffenen Einigung über das Abkommen überein?