Einschränkung der Umlagefähigkeit auf Mieter bei Einführung einer Elementarschadenversicherung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wird die Bundesregierung bei der Einführung einer Elementarschadenversicherung die Umlagefähigkeit auf die Mieterinnen und Mieter einschränken, oder was ist mit dem Satz im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD „Die Belange der Mieterinnen und Mieter haben wir dabei im Blick.“ Gemeint?