Einschränkung der strafbefreienden Selbstanzeige auf niedrige Hinterziehungsbeträge
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass, nach der aktuellen gesellschaftspolitischen Diskussion über die strafbefreiende Selbstanzeige, diese auf Fälle der nicht schweren Steuerhinterziehung bis zu einem Hinterziehungsbetrag in Höhe von 50 000 Euro zu begrenzen ist, und teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass, vor dem Hintergrund des Urteils des Bundesgerichtshofes vom 7. Februar 2012 (1 StR 525/11) bezüglich der Strafzumessung bei Steuerhinterziehung in Millionenhöhe, bei einem derart hohen Hinterziehungsbetrag die Möglichkeit zur Abgabe einer strafbefreienden Selbstanzeige ausgeschlossen werden sollte (bitte mit Begründung)?