Einschränkung der Personenfreizügigkeit in der westafrikanischen Wirtschaftsunion
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie erklärt die Bundesregierung den Widerspruch, dass die Bundesregierung und die Europäische Union einerseits vorgeben, die regionale Integration auf dem afrikanischen Kontinent fördern zu wollen (www.bmz.de/de/ministerium/wege/ez_eu/eu-wege/akpstaaten/), andererseits jedoch durch die Maßnahmen des so genannten Grenzmanagements der EU die Personenfreizügigkeit in der Westafrikanischen Wirtschaftsunion (ECOWAS) eingeschränkt wird, und welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob sich die Route der Flüchtlinge und Migranten vom afrikanischen Kontinent nach Europa unter anderem aufgrund der nigrischen Gesetzgebung gegen Menschenhändler und Schleuser von Agadez (Niger) nach Gao (Mali) verlagert?