Einschränkung der Grundrechte bei Infektionen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung bereits Fälle, in denen § 17 Absatz 7 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), der die Einschränkung der Grundrechte regelt, angewandt worden ist, und wenn ja, zu welchem Sachverhalt bzw. mit welcher Begründung in der Verhältnismäßigkeitsprüfung (bei mehreren Fällen bitte in einer Tabelle aufschlüsseln)?