Einschätzung zur Zuwendungsfähigkeit des für das Bundesprogramm "Elternchance II" beauftragten Trägers
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Begründung zu dem im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages vom 30. Januar 2019 thematisierten Insolvenzfall des vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) für das Bundesprogramm "Elternchance II – Familien früh für Bildung gewinnen" beauftragten Trägers "Bundesarbeitsgemeinschaft Familienbildung und Beratung e. V." hat der Träger dafür erhalten, dass die Fördermittel als nicht zuwendungsfähig eingestuft wurden?<br /> <br /> Mit welcher expliziten Begründung wurden diese Zuwendungen ursprünglich eingereicht?<br /> <br /> Wie kam es aus Sicht des BMFSFJ zu der unterschiedlichen Einschätzung zur Zuwendungsfähigkeit von Träger und BMFSFJ?