Einschätzung sogenannter Loot boxes in Computerspielen als eine Form des Glücksspiels
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK), dass es sich bei sogenannten Loot boxes in Computerspielen nicht um eine Form des Glücksspiels handelt (als das es in einigen Ländern behandelt wird), und sieht die Bundesregierung allgemein Regulierungsbedarf in diesem Bereich (zur Auffassung der USK: www.golem.de/news/jugendschutz-lootboxen-gelten-bisher-nicht-als-gluecksspiel-1710-130632.html; zur Regelung in anderen Ländern: http://winfuture.de/news,100693.html)?