Einschätzung des Gemeinsamen Terrorabwehrzentrums hinsichtlich gerichtsverwertbarer Beweise für eine Haft von Anis Amri
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit teilt die Bundesregierung die Einschätzung von Burkhard Schnieder, Abteilungschef für Ausländerangelegenheiten im Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen (vgl. www.spiegel.de/politik/deutschland/anschlag-in-berlin-ralf-jaeger-aeussert-sich-zu-anis-amri-a-1128697.html), dass im Fall "Amri" im letzten Jahr im Gemeinsamen Terrorabwehrzentrum (GTAZ) für eine Haft nicht genug "gerichtsverwertbare" Beweise vorgelegen hätten, und trifft dies nach Meinung der Bundesregierung auch für eine Sicherungshaft gemäß § 62 in Kombination mit § 58a des Aufenthaltsgesetzes zu?