Einschätzung des BMF zum Fortbestand des Solidaritätszuschlages
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Kann die Bundesregierung bestätigen, dass das Verfassungsreferat (VA 1) des Bundesministeriums der Finanzen zu der Einschätzung gekommen ist, dass ein zeitlich unbeschränktes Fortbestehen des Solidaritätszuschlages gegen das Grundgesetz verstoße (vgl. "Er kann nicht anders", in: Wirtschaftswoche vom 25. Januar 2019, S. 32), und wie lauten die diesbezüglichen Kernaussagen zur Begründung (bitte unter Angabe des DOMEA-Az.)?