Einschätzung des Auswärtigen Amts zur Bedrohungssituation für Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender im Irak
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern hat sich die Einschätzung des Auswärtigen Amtes, gemäß dem Lagebericht vom 7. Februar 2017, Gz: 508-516.80/3 IRQ, konfessionelle Milizen hätten lesbische, schwule, transsexuelle/transgender und intersexuelle Menschen (LGBTI) im Irak wiederholt bedroht und verfolgt und wären mit Ermordungen von homosexuellen Männern in Verbindung gebracht worden, wobei polizeiliche Untersuchungen in den wenigsten Fällen bekannt geworden seien, die Polizei mitunter eher als Bedrohung denn als Schutzmacht empfunden wird und es keine staatlichen Rückzugsorte für LGBTI gibt, geändert worden, und worauf wird die etwaige Neueinschätzung zurückgeführt?