Einschätzung der Tarifpartner in der Weiterbildung zur Bedeutung der Repräsentativität für § 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie beurteilt die Bundesregierung die Einschätzung der Tarifpartner in der Weiterbildung vom 27. Oktober 2010, dass die Repräsentativität nach dem Wortlaut des Gesetzes nur ergänzend zu den in § 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes genannten Gesetzeszielen in eine Gesamtabwägung einzubeziehen ist?