Einschätzung der Risiken durch Neonicotinoide für Bienen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Auf welche wissenschaftlichen Erkenntnisse über das Deutsche Bienenmonitoring hinaus (bitte genaue Quellen zitieren) bezieht sich die Bundesregierung bei der Aussage in der Pressemitteilung 84 des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) vom 14. März 2013, wonach belegt sei, „dass für Raps und Zuckerrüben mit strengen Auflagen bestimmte Anwendungen von Neonicotinoiden ohne ein höheres Risiko für Bienen möglich sind“, und wie erklärt die Bundesregierung den Widerspruch zwischen dieser Aussage und der Tatsache, dass die EFSA (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) in ihren aktuellen Gutachten zu drei Wirkstoffen aus der Gruppe der Neonicotinoide in Bezug auf Ölraps für alle Risikobereiche und Expositionswege wissenschaftlich belegte Risiken bzw. (durch Datenlücken nicht auszuschließende) Risikopotentiale für Bienen identifiziert hat, darunter subletale Effekte ebenso wie Expositionsrisiken durch Pollen/ Nektar, Guttationswasser sowie auch durch Wirkstoffrückstände in Folgekulturen (vgl. Pressemitteilung vom 16. Januar 2013 „EFSA identifiziert Risiken durch Neonicotinoide für Bienen“)?