Einschätzung der Gefahrenlage für rückgeführte Sudanesen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Kann die Bundesregierung mit Bezug auf in die Republik Sudan abgeschobene bzw. rückgeführte Personen, deren politisches Engagement zuvor im Sudan bzw. auch in Deutschland gegen die Regierung bekannt war, Übergriffe der Polizei, Militär, der Nachrichten-/Geheimdienste oder seitens der Sicherheitsdienste ausschließen, und ist es nach Kenntnis der Bundesregierung richtig, dass Mitarbeiter des sudanesischen Nachrichtendienstes NISS durch den "National Security Act" vor strafrechtlicher Verfolgung und Disziplinarmaßnahmen für Handlungen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeiten geschützt sind (www.amnesty.de/sites/default/files/2019-01/009_2019_DE_Sudan.pdf)?