Einschätzung der EU-Asylagentur zur Sicherheitslage in Syrien
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern ist der Bundesregierung die Einschätzung der EU-Asylagentur (EUAA) zur Sicherheitslage in Syrien bekannt, wonach Gegner des früheren Machthabers Baschar al-Assad keine Verfolgung mehr zu befürchten hätten, Deserteure und Wehrdienstverweigerer des Assad-Regimes nicht länger dem Risiko von Verfolgung ausgesetzt seien und in Damaskus keine ernsthafte Gefährdung mehr erkennbar sei, die syrische Hauptstadt folglich als innerstaatliche (Flucht-)Alternative dienen könne (vgl. https://orf.at/stories/3413621/), und inwiefern wird diese Lageeinschätzung Auswirkungen auf zukünftige Widerrufsverfahren syrischer Staatsbürger gemäß § 73 des Asylgesetzes haben (bitte in diesem Zusammenhang auch angeben, inwiefern die Bundesregierung die Lageeinschätzung der EUAA teilt)?