Einschätzung der Bundesregierung zum Organisationsprinzip des Föderalismus
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Erachtet die Bundesregierung das im Grundgesetz verankerte staatliche Organisationsprinzip des Föderalismus als einen in seiner bisherigen Form zu erhaltenden notwendigen Bestandteil der Freiheitssicherung, für Demokratie- und Effizienzsteigerung, oder kann anhand der Beispiele des abgelaufenen Solidarpakts II – der damit verbundenen Neuregelung des Länderfinanzausgleichs – sowie der Krise durch die COVID-19-Lockdown-Maßnahmen mit einer zunehmenden Abgabe von Länderkompetenzen an den Bund (www.welt.de/wirtschaft/article204789104/Steuern-Deutschland-schafft-den-Foederalismus-ab.html) gerechnet werden, um somit eine zentralistische Steuerungsmöglichkeit zum Nachteil der Länderhoheit zu erwirken?