Einschätzung der Bundesministerin Klara Geywitz zur Lage auf dem Bau- und Wohnungsmarkt
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Unterliegen Neubauten von Feuerwehrhäusern im sogenannten Außenbereich von Kommunen ebenso den Vorschriften des § 35 des Baugesetzbuches (BauGB) wie Wohnbauten, und plant die Bundesregierung eine Privilegierung von solchen Neubauten beziehungsweise eine Änderung des § 35 BauGB, um Neubauten von Feuerwehrhäusern zu erleichtern?