Einsatzverbot bestimmter Neonikotinoidwirkstoffe im Außenbereich
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Unterstützt die Bundesregierung im Grundsatz den bestätigten Plan bzw. die entsprechenden veröffentlichten Entwürfe der EU-Kommission für ein umfassendes Einsatzverbot der Neonikotinoidwirkstoffe Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam im Außenbereich (siehe www.politico.eu/article/brussels-urges-full-ban-on-pesticides-suspected-of-killing-bees/ sowie www.sueddeutsche.de/wirtschaft/neonikotinoide-eu-kommission-will-bienen-schaedliche-pflanzenschutzmittel-verbieten-1.3435072), und falls nein, welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung hinsichtlich weiterer Anwendungsbeschränkungen für Neonikotinoide?