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← 🇩🇪 Bundestag/MÜNDLICHE FRAGEdip-72468

Einsatzregeln für die Schiffe des in der Ägäis eingesetzten NATO-Marineverbands beim Kontakt mit Flüchtlingsbooten

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie sind die Einsatzregeln (bitte Wortlaut) und wie lautet die Regelung im internationalen Seerecht für die vier Kriegsschiffe der Deutschen Marine des in der Ägäis eingesetzten NATO-Marineverbands (SNMG 2) für den Fall, dass sie auf Flüchtlingsboote aus der Türkei gen Griechenland treffen, wenn diese sich weigern, der Aufforderung nachzukommen, zur Türkei zurückzukehren (z. B. diese abzudrängen, zu entern und Flüchtlinge an Bord zu nehmen und nach &quot;Schleppern&quot; unter ihnen zu befragen oder aber die Flüchtlingsboote gewaltsam aufzuhalten, bis Frontex- bzw. Grenzschutzschiffe der Türkei sie zwangsweise in einen türkischen Hafen abschleppen), und wie sollen die NATO-Schiffe im letzteren Falle vorgehen, wenn es zu Havarie- oder anderen Seenotfällen kommt (z. B. durch plötzliche Lecks der Boote und Person-über-Bord-Situationen), um den betroffenen Flüchtlingen gemäß Artikel 98 Absatz 1 des Seerechtsübereinkommens pflichtgemäß &quot;zu Hilfe eilen&quot; bzw. ihnen &quot;Hilfe leisten&quot;, gerade auch, wenn sie sich weigern, an Bord zu kommen, um in die Türkei zurückgebracht zu werden?