Einsätze von Sprachmittlern in der Psychotherapie
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> In wie vielen Fällen war nach Kenntnis der Bundesregierung seit Bestehen der Neuregelung zur Ermächtigung gemäß § 31 Absatz 1 Satz 2 Ärzte-ZV bei den ermächtigten Psychotherapeutinnen und -therapeuten der Einsatz eines Sprachmittlers/ einer Sprachmittlerin zur sprachlichen Verständigung in der Psychotherapie notwendig, und in wie vielen Fällen konnte eine bewilligte Psychotherapie aufgrund der Ablehnung der Übernahme von Sprachmittlungskosten nicht durchgeführt werden?