Einsätze des BKA mit einem Drohnenabwehrgewehr
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche weiteren Details kann die Bundesregierung zur Nutzung eines Drohnenabwehrgewehrs in "einem weiteren Einsatz" mitteilen (bitte wie den in der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 20 auf Bundestagsdrucksache 19/12234 bereits dargelegten Fall beantworten und mitteilen wann, wo, in welchem Kriminalitätsbereich sowie auf wessen Veranlassung der Einsatz geschah), und auf wessen Initiative erfolgte der bereits dargelegte Einsatz in Berlin (bitte ergänzend zu der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 23 auf Bundestagsdrucksache 19/12640 mitteilen, ob das Bundeskriminalamt (BKA) den Einsatz anbot, weil es bereits vor Ort oder in der Nähe war, oder ob die Polizei Berlin die Drohnenabwehr "bestellt" hat, das BKA also erst zu diesem Zeitpunkt über die Drohne in der Nähe seiner Bürogebäude in den "Treptowers" informiert war, vgl. "Was treibt das BKA hiermit dem Drohnenabwehrgerät" (www.bzberlin.de vom 17. Mai 2019)?