Einsatz zusätzlich bewilligter Haushaltsmittel für den Lückenschluss der A33 im Abschnitt 7.1 im Kreis Gütersloh
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Werden von den im Rahmen des Infrastrukturbeschleunigungsprogrammes zusätzlich bewilligten 750 Mio. Euro für den Haushaltsetat des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) Mittel außerhalb der so genannten Länderquote für den Lückenschluss der A 33 im Kreis Gütersloh (Abschnitt 7.1) für 2013, 2014 und folgende Jahre eingesetzt, und wenn ja, wie viel?