Einsatz von Schußwaffen durch Vollzugsbeamte des Bundes (G-SIG: 12011829)
Schußwaffengebrauch gem. § 9 UZwG von Vollzugsbeamten des Bundes in den Jahren 1982 bis 1992, Anzahl der verletzten und getöteten Personen, Rechtfertigung unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit, Abgabe des gezielten Todesschusses, Einleitung von strafrechtlichen Ermittlungsverfahren und Disziplinarverfahren und deren Ausgang, dienstrechtliche Konsequenzen bei Verweigerung des Todesschusses, Novellierung von § 12 Abs. 2 UZwG