Einsatz von Schnelltests im Rahmen der Eindämmung der Coronapandemie
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Was wird die Bundesregierung konkret tun, um die Kapazitäten bei Schnelltests zügig und deutlich zu steigern, um sie bei ausreichender Verfügbarkeit auch für die Heimanwendung zu öffnen, und wie soll sichergestellt werden, dass Schnelltests insbesondere dort verfügbar gemacht werden, wo der Bedarf aufgrund des Risikoprofils unerlässlich ist?<br /> <br /> Hält die Bundesregierung angesichts der Überlastung der Gesundheitsämter die Regelung in § 6 Absatz 3 der Testverordnung (TestV) für praktikabel, nach welcher Einrichtungen, in denen Schnelltests nach der TestV zur Anwendung kommen sollen, den Gesundheitsämtern ein Testkonzept zur Prüfung vorlegen müssen, und will die Bundesregierung hier nachbessern?