Einsatz von Scharfschützengewehren des Typs Steyr SSG 08 durch die Anti-Terror-Spezialeinheit der türkischen Polizei
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche), dass das "Dezernat für Sondereinsätze der türkischen Polizei", die Anti-Terror-Spezialeinheit der türkischen Polizei (Polis Özel Harekât – PÖH), die in den mehrheitlich von Kurden bewohnten Gebieten im "Einsatz" ist, Steyr-Scharfschützengewehre SSG 08 einsetzt, und inwieweit kann die Bundesregierung ausschließen, dass es sich um welche von den aus Deutschland in den Jahren 2011 und 2012 an die türkische Polizei gelieferten 600 Scharfschützengewehre der Marke Steyr SSG 08 handelt (siehe die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/6480)?