Einsatz von Reizmitteln bei der Blockupy Demonstration am 1. Juni 2013 in Frankfurt am Main durch die Bundespolizei
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Haben Angehörige der Bundespolizei im originären Zuständigkeitsbereich oder unter Führung des Landes Hessen Reizmittel (Pfefferspray, Tränengas) gegen Personen im Bereich der Demonstrationsroute der Blockupy-Demonstration am 1. Juni 2013 in Frankfurt am Main eingesetzt, und wenn ja, wie schätzt die Bundesregierung die Verhältnismäßigkeit dieses Einsatzes mit Reizmitteln ein?<br /> <br /> Wie viele Personen sind durch den Einsatz von Reizmitteln durch die Bundespolizei verletzt worden, und welche Umstände erlauben es nach Auffassung der Bundesregierung der Polizei, Journalisten, die eine Demonstration bzw. einen damit in Zusammenhang stehenden Polizeieinsatz journalistisch begleiten, mit Reizmitteln anzugreifen?