Einsatz von Power-to-Heat-Anlagen zur Nutzung von erneuerbarem Überschussstrom
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wann wird die Bundesregierung eine Regulierung vorlegen, damit die im ersten Entwurf des Netzentwicklungsplans 2030 (Version 2019) eingeplanten bis zu 2 Gigawatt (GW) Power-to-Heat-Anlagen zur Nutzung von erneuerbarem Überschussstrom im Norden auch wirklich eingesetzt werden können?