Einsatz von Kampfdrohnen außerhalb bewaffneter Konflikte
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit teilt die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis die Auffassung, dass der Einsatz von Kampfdrohnen außerhalb bewaffneter Konflikte "unter Menschenrechtsgesichtspunkten per se völkerrechtswidrig" wäre" (siehe Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, WD 2 – 3000 – 118/12), und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den von mehreren US-Präsidenten (George W. Bush, Barack Obama, Donald Trump und Joe Biden) in den vergangenen Jahren angeordneten Drohneneinsätzen – nach vertretener Auffassung außerhalb bewaffneter Konflikte – völkerrechtlich für die Kooperation mit dem NATO-Partner USA?