Einsatz von "Internet-Täterfallen" bzw. vergleichbarer Methoden durch Bundesbehörden
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern nutzen auch Bundesbehörden "Internet-Täterfallen" oder vergleichbare Methoden, die im Bereich der informationstechnischen Überwachung und Netzwerkforensik mit der sogenannten Quellen-Telekommunikationsüberwachung oder Entschlüsselung digitaler Kommunikation einhergehen und "immer neue und größer werdende Überwachungslücken" stopfen sollen, wozu es nach Angaben des Berliner Senats im Nachgang zu einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (vermutlich ist jenes vom 20. April 2016; AZ 1 BvR 966/09 und 1 BvR 1140/09 gemeint) eine Abstimmung auf Bundesebene geben soll (Abgeordnetenhaus Berlin, Drucksache 18/0936 vom 16. März 2018; bitte die einzelnen Maßnahmen einer solchen "Internet-Täterfalle" erläutern), und in wie vielen Fällen wurden "Internet-Täterfallen" bzw. vergleichbare Methoden in den letzten fünf Jahren eingesetzt (bitte nach Jahren und Bundesbehörden aufschlüsseln)?