Einsatz von Geräten im Bereich der Medizintechnik und apparativen Kosmetik, die den Anforderungen zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung nicht entsprechen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist es zutreffend, dass aufgrund einer fehlenden Rechtsverordnung im Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSG) Geräte, die im Bereich der Medizintechnik und apparativen Kosmetik Einsatz finden sollen, nicht eingesetzt werden dürfen?<br /> <br /> Wie beurteilt die Bundesregierung Fälle, in denen über den Onlinehandel Kosmetikgeräte, die keinen gesteigerten sicherheitstechnischen Anforderungen zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung entsprechen und von Kosmetikstudios nach dem NiSG ohne Umsetzungsverordnung nicht eingesetzt werden dürfen, an Verbraucher geliefert werden, die im Umgang mit diesen Geräten nicht geschult sind?